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Hygienemanagementsystem für Schlachthöfe

Vorwort

Ohne eine hygienische Kontrolle der Lebensmittelproduktionsumgebung können Lebensmittel unsicher werden. Um sicherzustellen, dass die Fleischverarbeitung des Unternehmens unter guten hygienischen Bedingungen und im Einklang mit den Gesetzen und Gesundheitsmanagementstandards meines Landes erfolgt, wurde dieses Verfahren speziell formuliert.

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1. Gesundheitsmanagementsystem für den Schlachtbereich

1.1Personalhygienemanagement  

1.2 Hygienemanagement in der Werkstatt

2. Hygienemanagementsystem für Schlachthöfe

2.1 Personalhygienemanagement

2.1.1 Das Personal der Schlachterei muss sich mindestens einmal jährlich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Wer die körperliche Untersuchung besteht, darf erst nach Erhalt einer Gesundheitslizenz an der Arbeit teilnehmen.

2.1.2 Das Schlachthofpersonal sollte die „vier Sorgfaltspflichten“ erfüllen, d. h. häufig Ohren, Hände und Nagelschnitte waschen, häufig baden und sich die Haare schneiden lassen, häufig die Kleidung wechseln und die Kleidung häufig waschen.

2.1.3 Dem Schlachthofpersonal ist es nicht gestattet, die Werkstatt mit Make-up, Schmuck, Ohrringen oder anderen Dekorationen zu betreten.

2.1.4 Beim Betreten der Werkstatt sind Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe, Mützen und Masken ordentlich zu tragen.

2.1.5 Vor Arbeitsbeginn muss sich das Personal im Schlachthof die Hände mit Reinigungsflüssigkeit waschen, die Stiefel mit 84 %igem Desinfektionsmittel desinfizieren und anschließend die Stiefel desinfizieren.

2.1.6 Dem Personal der Schlachtungswerkstatt ist es nicht gestattet, unstrukturierte Gegenstände und Schmutz, der nichts mit der Produktion zu tun hat, in die Werkstatt zu bringen, um an der Produktion teilzunehmen.

2.1.7 Verlässt das Personal in der Schlachtwerkstatt seinen Arbeitsplatz auf halbem Weg, muss es vor Betreten der Werkstatt erneut desinfiziert werden, bevor es seine Arbeit wieder aufnehmen kann.

2.1.8 Es ist strengstens untersagt, die Werkstatt mit Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen, Hüten und Masken an andere Orte zu verlassen.

2.1.9 Die Kleidung, Hüte und Messer des Personals im Schlachthof müssen sauber und desinfiziert sein, bevor sie getragen und verwendet werden dürfen.

2.2 Hygienemanagement in der Werkstatt

2.2.1 Produktionswerkzeuge müssen vor dem Verlassen der Arbeit abgespült werden und es darf kein Schmutz daran haften bleiben.

2.2.2 Bodenabflüsse in der Produktionshalle müssen frei gehalten werden und dürfen keine Fäkalien, Sedimente oder Fleischreste ansammeln und müssen täglich gründlich gereinigt werden.

2.2.3 Arbeiter müssen während des Produktionsprozesses im Arbeitsbereich für Hygiene sorgen.

2.2.4 Nach der Produktion muss das Personal den Arbeitsbereich reinigen, bevor es seinen Arbeitsplatz verlässt.

2.2.5 Hygieniker verwenden Hochdruck-Wasserpistolen, um Schmutz vom Boden und von der Ausrüstung zu entfernen.

2.2.6Hygieniker verwendenSchaumreinigung  Spülmittel zum Spülen des Geräts und des Bodens (der Drehkasten muss manuell mit einer Reinigungskugel geschrubbt werden).

2.2.7 Hygieniker spülen die Geräte mit Hochdruck-Wasserpistolen ab und schäumen Reinigungsmittel auf den Boden.

2.2.8 Hygieniker desinfizieren Geräte und Böden mit Hochdruck-Wasserpistolen mit Desinfektionsmittel 1:200 (Desinfektion mindestens 20 Minuten).

2.2.9 Hygieniker verwenden zur Reinigung Hochdruck-Wasserpistolen.Fotobank

 

3. Separates Werkstatt-Hygienemanagementsystem

3.1 Personalhygienemanagement

3.1.1 Mitarbeiter müssen sich mindestens einmal jährlich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Wer die körperliche Untersuchung besteht, darf erst nach Erhalt einer Gesundheitslizenz an der Arbeit teilnehmen.

3.1.2 Das Personal sollte die „vier Sorgfaltspflichten“ erfüllen, d. h. häufig Ohren, Hände und Nägel waschen, häufig baden und sich die Haare schneiden lassen, häufig die Kleidung wechseln und die Kleidung häufig waschen.

3.1.3 Mitarbeitern ist es nicht gestattet, die Werkstatt mit Make-up, Schmuck, Ohrringen und anderen Dekorationen zu betreten.

3.1.4 Beim Betreten der Werkstatt sind Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe, Mützen und Masken ordentlich zu tragen.

3.1.5 Vor Aufnahme der Arbeit muss sich das Personal die Hände mit Reinigungsflüssigkeit waschen und mit 84 %igem Desinfektionsmittel desinfizieren, dann den Windspielraum betreten, die Stiefel desinfizieren und durch die Stiefelwaschmaschine gehen, bevor es mit der Arbeit beginnen kann.

3.1.6 Den Mitarbeitern ist es nicht gestattet, die Werkstatt mit produktionsfremden Abfällen und Schmutz zu betreten, um an der Produktion teilzunehmen.

3.1.7 Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz auf halbem Weg verlassen, müssen vor Betreten der Werkstatt erneut desinfiziert werden, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

3.1.8 Das Verlassen der Werkstatt an andere Orte mit Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen, Mützen und Masken ist strengstens untersagt.

3.1.9 Die Kleidung des Personals muss vor dem Tragen sauber und desinfiziert sein.

3.1.10 Während des Produktionsbetriebs ist es dem Personal strengstens untersagt, laute Geräusche zu machen und zu flüstern.

3.1.11 Einen hauptamtlichen Gesundheitsmanager haben, der die Gesundheit der Produktionsmitarbeiter überwacht.

3.2 Hygienemanagement in der Werkstatt

3.2.1 Stellen Sie sicher, dass die Werkstatt innerhalb und außerhalb der Werkstatt umweltfreundlich, hygienisch, sauber und frei von Schmutz ist, und bestehen Sie auf einer täglichen Reinigung.

3.2.2 Die vier Wände, Türen und Fenster der Werkstatt müssen sauber sein, und der Boden und die Decke sollten sauber und frei von Undichtigkeiten gehalten werden.

3.2.3 Während des Produktionsprozesses ist das Öffnen von Türen und Fenstern strengstens untersagt.

3.2.4 Alle in der Produktionswerkstatt verwendeten Geräte sollten vor und nach der Produktion sauber gehalten und angemessen platziert werden.

3.2.5 Produktionsmesser, Becken und Werkbänke müssen gereinigt und desinfiziert werden und es dürfen weder Rost noch Schmutz zurückbleiben.

3.2.6 Während des Produktionsprozesses müssen die Arbeitnehmer im Arbeitsbereich für Hygiene sorgen.

3.2.7 Nach der Produktion muss das Personal den Arbeitsbereich reinigen, bevor es seinen Arbeitsplatz verlässt.

3.2.8 Es ist strengstens untersagt, giftige und schädliche Stoffe sowie produktionsfremde Gegenstände in der Werkstatt zu lagern.

3.2.9 Rauchen, Essen und Spucken sind in der Werkstatt strengstens untersagt.

3.2.10 Es ist untätigem Personal strengstens untersagt, die Werkstatt zu betreten.

3.2.11 Es ist den Mitarbeitern strengstens untersagt, herumzuspielen und sich an Dingen zu beteiligen, die nichts mit der normalen Arbeit zu tun haben.

3.2.12 Abfallstoffe und Müll müssen nach der Produktion umgehend beseitigt und die Werkstatt verlassen werden. Es ist strengstens verboten, Müllecken in der Werkstatt zu hinterlassen.

3.2.14 Entwässerungsgräben sollten rechtzeitig gereinigt werden, um einen reibungslosen Wasserfluss und keine Abfallrückstände und Klärschlamm zu gewährleisten.

3.2.15 Der Abfall des Tages sollte am angegebenen Ort am angegebenen Ort deponiert werden, damit der Abfall des Tages noch am selben Tag verarbeitet und aus der Fabrik versandt werden kann.

3.2.16 Verschiedene Produktionsanlagen sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um die Produktionsqualität sicherzustellen.

3.3.1 Die verschiedenen Standards des Produktionsprozesses werden von einer speziellen Person überwacht und jedes Verhalten, das nicht den Standards entspricht, wird detailliert aufgezeichnet und gemeldet.

3.3.2 Das Personal des Gesundheitsmanagements muss die Reinigung und Desinfektion von Produktionsanlagen, Werkzeugen und Behältern überwachen, bevor diese verwendet werden können, sofern sie den Gesundheitsanforderungen entsprechen.

3.3.3 Werkzeuge, Utensilien und Behälter, die in jedem Prozess verwendet werden, sollten unterschieden und gekennzeichnet werden, um eine gegenseitige Kontamination zu verhindern.

Während des Produktionsprozesses ist das Öffnen von Türen und Fenstern strengstens untersagt.

3.2.4 Alle in der Produktionswerkstatt verwendeten Geräte sollten vor und nach der Produktion sauber gehalten und angemessen platziert werden.

3.2.5 Produktionsmesser, Becken und Werkbänke müssen gereinigt und desinfiziert werden und es dürfen weder Rost noch Schmutz zurückbleiben.

3.2.6 Während des Produktionsprozesses müssen die Arbeitnehmer im Arbeitsbereich für Hygiene sorgen.

3.2.7 Nach der Produktion muss das Personal den Arbeitsbereich reinigen, bevor es seinen Arbeitsplatz verlässt.

3.3.4 Jeder Prozess im Produktionsbetrieb sollte strikt dem First-In-First-Out-Prinzip folgen, um eine Verschlechterung aufgrund eines übermäßigen Rückstands zu vermeiden. Bei der Verarbeitung ist darauf zu achten: Sämtliche Rückstände entfernen und ein Einmischen vermeiden. Aufbereitete Abfälle und Abfallprodukte sind in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen und diese umgehend zu reinigen.

3.3.5 Am Produktionsstandort dürfen keine produktionsfremden Gegenstände gelagert werden.

3.3.6 Die Inspektion verschiedener Hygieneindikatoren des Produktionswassers sollte den nationalen Wasserstandards entsprechen

3.4 Verpackungshygienemanagementsystem in geteilten Werkstätten

3.4.1 Die Produktionsabteilung ist für die Wartung und Reinigung der Produktverpackungen und Verpackungswerkstätten, Kühllager und Verpackungsmaterialräume verantwortlich;

3.4.2 Die Produktionsabteilung ist für die tägliche Wartung und Instandhaltung der Kühllagereinrichtungen verantwortlich.

 

4. Hygienemanagementsystem für die Verpackungswerkstatt

4.1 Personalhygiene

4.1.1 Das Personal, das den Verpackungsraum betritt, muss Arbeitskleidung, Verpackungsschuhe, Hüte und Masken tragen.

4.1.2 Vor der Arbeit in der Produktionswerkstatt müssen die Arbeiter in der Produktionswerkstatt ihre Hände mit Reinigungsflüssigkeit waschen, mit 84 %igem Desinfektionsmittel desinfizieren, den Windspielraum betreten, ihre Stiefel desinfizieren und durch die Stiefelwaschmaschine gehen, bevor sie arbeiten können .

4.2 Hygienemanagement in der Werkstatt

4.2.1 Halten Sie den Boden sauber, sauber und frei von Staub, Schmutz und Ablagerungen.

4.2.2 Die Decke sollte sauber und ordentlich sein, ohne hängende Spinnweben und ohne Wasserlecks.

4.2.3 Der Verpackungsraum erfordert von allen Seiten saubere Türen und Fenster, keinen Staub und keine gelagerten Abfälle. ,

4.2.4 Stapeln Sie verschiedene verpackte Fertigprodukte angemessen und ordentlich und lagern Sie sie rechtzeitig ein, um eine Ansammlung zu verhindern.

 

5. Hygienemanagementsystem für den Säureentladungsraum

5.1 Personalhygienemanagement

5.2 Hygienemanagement in der Werkstatt

 

6. Hygienemanagementsystem für Produktlager und Kühl-Frischlager

6.1 Personalhygienemanagement

6.1.1 Das Personal, das das Lager betritt, muss Arbeitskleidung, Schuhe, Hüte und Masken tragen.

6.1.2 Vor Beginn der Arbeit muss das Personal seine Hände mit Reinigungsflüssigkeit waschen, seine Stiefel mit 84 %igem Desinfektionsmittel desinfizieren und anschließend seine Stiefel vor Beginn der Arbeit desinfizieren.

6.1.3 Dem Verpackungspersonal ist es nicht gestattet, Make-up, Schmuck, Ohrringe, Armbänder oder andere Dekorationen zu tragen, um das Lager zu betreten und dort zu arbeiten.

6.1.4 Wenn Sie Ihren Posten auf halbem Weg verlassen und das Lager erneut betreten, müssen Sie erneut desinfiziert werden, bevor Sie zur Arbeit zurückkehren können.

6.2 Hygienemanagement des Fertigproduktlagers

6.2.1 Der Lagerboden ist sauber zu halten, sodass kein Staub auf dem Boden liegt und keine Spinnweben auf dem Dach hängen.

6.2.2 Nachdem die Lebensmittel eingelagert wurden, sollten sie entsprechend dem Produktionsdatum der eingelagerten Charge getrennt gelagert werden. Es sollten regelmäßige Hygiene- und Qualitätskontrollen der gelagerten Lebensmittel durchgeführt, Qualitätsprognosen erstellt und Lebensmittel mit Anzeichen von Verderb rechtzeitig behandelt werden.

6.2.3 Bei der Lagerung von kaltem Fleisch im Fertigwarenlager muss es in Chargen gelagert werden, nach dem Prinzip „First In, First Out“ und es darf kein Extrudieren erfolgen.

6.2.4 Es ist strengstens verboten, giftige, schädliche, radioaktive Stoffe und gefährliche Güter im Lager zu lagern.

6.2.5 Während des Lagerungsprozesses von Produktionsmaterialien und Verpackungen sollten diese rechtzeitig vor Schimmel und Feuchtigkeit geschützt werden, um sicherzustellen, dass die Produktionsmaterialien trocken und sauber sind.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23. Mai 2024